AGB

Bei Lieferung durch Hoppnonaut sind zwei Hilfskräfte zu stellen. Bei Nichtgestellung wird der komplette Mietbetrag fällig und nicht aufgebaut.
Bei Regen ist der Spielbetrieb einzustellen. Die Lüfter sind ins Trockene zu bringen. Es muss zusammengelegt werden.
Die Mietsache muss bei Rückgabe trocken sein. Ansonsten werden 100,00€ Trocknungskosten erhoben. Wird die Mietsache nicht ordentlich zusammengelegt zurück gebracht, so werden Kosten für das Zusammenlegen jeweils in Höhe von 50,00€ pro benötigter Hilfskraft erhoben. Bei nicht sachgemäßer Rückgabe der Mietsache wird die Kaution einbehalten.
Beim Auf- und Abbau sind Hilfskräfte zu stellen.
Gefahrtragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Mieter über.
Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben.
Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei.
Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.
Der Mieter übernimmt neben der gesetzlichen Haftung hinaus, die gesamte Verantwortung für Verlust (Übernachtrisiko, Vandalismus, u.s.w). Hopponaut (William Schwimmbeck) haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch Auf- und Abbau, Spielbetrieb, Transport und Lagerung der Hüpfburg entstehen.
Der Mieter erkennt bei Abschluss des Nutzungsvertrages den ordnungsgemäßen Zustand sowie sämtliche, hier genannten Bedienungen an. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Zubehör wie Lüfter u.s.w. pfleglich zu behandeln, in einem einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben.
Dazu gehört insbesondere die Meldung von entstandenen Schäden und Verlusten.
Die Hüpfburg ist nach Gebrauch zusammenzulegen und transportbereit herzurichten. Bei unsachgemäßer Rückgabe werden pauschal 100,00 Euro Reinigungsaufwand berechnet. Der Mieter darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen.
Er ist ohne Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, Nutzung und Betrieb der Hüpfburg Dritten zu überlassen.
Der Mieter haftet für Beschädigungen und wird in Regress genommen.
Wird die Hüpfburg über Nacht am Veranstaltungsort belassen, so ist der Mieter verpflichtet die Hüpfburg zusammenzulegen (Bodenseite nach oben), das gleiche ist bei Regen zu tun. 
Gebläse sind im Mietpreis eingeschlossen. 
Die Gebläse sind mit 230V zu betreiben. 
Die Gebläse sind bei Regen oder Übernacht ins Trockene zu stellen.

Lieferung/Abholung

Wir liefern auch Hüpfburgen. Der Transport der Hüpfburgen ist aufgrund der Größe nur mit einem Anhänger/LKW möglich.
Für die Lieferung werden pro Km 0,30 Euro berechnet. Zusätzlich werden pro Arbeiter 70€ per angefangene Stunde veranschlagt.
Die Miete für einen Anhänger beträgt 15,00€. Zusätzliche Auf-/Abbaukräfte sind immer vom Mieter zu stellen (nach Absprache).

Auf-/Abbau

Beim Aufstellen ist darauf zu achten, dass sich alle Teile der Hüpfburg frei entfalten können, und keine spitzen Gegenstände in die Hüpfburg stechen. Der Untergrund sollte aus Gras sein. Beim Aufstellen sind alle Lüftungsschlitze der Hüpfburg zu schließen (unter den Klettverschlüssen befinden sich Reißverschlüsse die geschlossen werden müssen).
Anker sind immer vom Mieter zu setzen und regelmäßig zu prüfen ggf. nach justieren.
Unterlegböden (z.B. auf Kiesboden) werden auf Anfrage kostenlos gestellt.  Die max. Bodenneigung darf 5 Grad nicht übersteigen.
Aufbau und Betrieb bei Windstärken über 5 ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Wird ein Begrenzungszaun verwendet, so muss ein Mindestabstand von 1,8 m von den Wandseiten und 3,5 m von den Einstiegsseiten eingehalten werden. Der Zugang muss mindestens 1 m betragen.
Eine Verankerung der Hüpfburg/Rutsche muss gewährleistet sein, dazu sind die beigelegten Anker oder Spanngurte zu verwenden.
Die Anker sind entgegen der Zugrichtung an den vorgesehenen Ösen zu befestigen. Die Anker sind regelmäßig zu kontrollieren.
Elektrische Kabel dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. Es ist für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen.
Pro Lüfter werden 1,1kw Strom benötigt. Kinder dürfen nicht in den Bereich der Lüfter gelangen.

Betrieb der Hüpfburg

Es muss immer mindestens 1 Aufsichtsperson den Hüpfburgenbetrieb überwachen.
Bei Rutschen/MegaBurgen oder Big Bubble sind mindestens 2 Aufsichtspersonen zu stellen.
Mindestens eine Aufsichtspersonmuss über 18 Jahre alt sein. Aufsichtspersonen werden – soweit nicht anderes vereinbart – vom Mieter gestellt.
Die Aufsichtsperson muss auch als solche kenntlich gemacht sein.
Die Aufsichtsperson hat den Spielbetrieb sowie die Anzahl der Kinder zu kontrollieren.
Größere und ungestüme Benutzer sind entweder von der Hüpfburg zu entfernen oder zu maßregeln.
Die Aufsichtsperson muss gewährleisten, dass sich die Kinder nicht gegenseitig durch aufeinander springen verletzen.
Verboten sind: Schuhe, harte oder spitze Gegenstände.
Benutzer müssen eine Brille abnehmen.
Es ist verboten Lebensmittel, Getränke oder Kaugummi in das Spielgerät mitzunehmen.
Klettern oder Hängen an den Begrenzungswänden ist verboten.
Verbot von Saltos/Purzelbäumen oder groben Spielverhalten.
Wird ein Spielgerät nicht beaufsichtigt, so ist zu prüfen, dass sich keine Person im Bereich der Hüpfburg aufhält, erst dann ist die Luft abzulassen und der Strom abzuschalten.
Es ist darauf zu achten, dass sich keine Person von der in sich zusammenfallenden Hüpfburg erfasst wird.
Max. Personen & Gewicht pro Hüpfburg
Max Gewicht pro Pers. 60 kg. Wenn anders dann angegeben.
Zusammenlegen der Hüpfburg:
Beim Zusammenlegen ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg sauber und trocken ist (sollte sie feucht sein, bitte aus hygienischen Gründen trocknen lassen um Schimmelbildung zu vermeiden). Die Hüpfburg ist (soweit vorhanden) wieder in den Transportsack zu geben.
Ist eine Palette vorhanden muss die Hüpfburg ohne groben Überhang auf die Palette gepackt und verzurrt werden.
Zusammenlegen der Hüpfburg: die Burg an einer Längsseite 1/3 einlegen auf den schwarzen Boden, dann die andere Seite plan darüber ziehen. Darauf achten, dass sich keine Luft mehr in der Burg befindet. Jetzt die lange Wurst von einer Seite her ganz eng zusammen rollen und dann auf die Palette darauf rollen und fest verzurren. Für nicht ordentlich zusammengelegte Hüpfburgen werden €50,00 Kosten veranschlagt. Diese sind bei Abholung zzgl. Mietpreis zu entrichten.